Unerwünschte WerbeanrufeTelefonbelästigung: Immer mehr Unternehmen rufen unerlaubt bei euch zu Hause an? In einigen Fällen könnt ihr euch dagegen wehren. Rechtlich sieht es so aus: Ein Unternehmen darf euch nur dann telefonisch Werbeangebote unterbreiten, wenn ihr dem vorher ausdrücklich zugestimmt habt. Weder darf also ein Unternehmen bei euch anrufen, das ihr noch gar nicht kennt, noch darf eure Bank bei Euch anrufen, um euch „tolle neue Angebote“ zu unterbreiten – es sei denn, ihr habt dem vorher ausdrücklich zugestimmt. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob ihr schon Kunde bei dem Unternehmen seid oder nicht: Habt ihr nicht vorher zugestimmt, sind Werbeanrufe nicht erlaubt. |
Woher haben die eure Nummer? Leider interessiert die meisten Unternehmen das aber nicht: Sie rufen trotzdem an. Denn die Chance, das anrufende Unternehmen zu identifizieren, tendiert gegen Null – deswegen haben die Unternehmen keine Repressalien zu fürchten. In den meisten Fällen geben die Anrufer nämlich nur vor, von einem bestimmten Unternehmen anzurufen. Beispiel NKL: Nicht die NKL ruft euch an, sondern ein anderer Anbieter, der von der NKL Provision erhält, wenn er euch Lose verkauft. |
Wie könnt ihr euch wehren? Sich gegen die Anrufer zu wehren, ist auf verschiedene Arten möglich. In den meisten Fällen ist es sinnlos, nach dem Namen des Anrufers, nach dem Namen des anrufenden Unternehmens oder anderen Details zu fragen – ihr werdet diese Informationen nicht erhalten, oder der Anrufer lügt euch ganz einfach an. Nutzt stattdessen andere Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Nutzt euren Anrufbeantworter als „Vor-Selektierer“, und teilt all euren Bekannten mit, dass dies so ist. Nur wenn eine bekannte Stimme sich auf dem Anrufbeantworter meldet, hebt ehr den Hörer ab. Auf diese Weise könnt ihr ausnahmslos alle Werber abwehren. Möglichkeit 2: Dreht den Spieß um. Lasst den Anrufer nicht dazu kommen, seine Fragen zu stellen, sondern stellt ihm ganz andere Fragen. Hierzu gibt es ein |
Letzte Rettung bei zu vielen Anrufen Es soll Menschen geben, die 10 bis 20 Mal täglich von solchen Anrufen belästigt werden. In einem solchen Fall gibt es eine gute Möglichkeit, sich zu wehren: Beantragt eine Fangschaltung bei Eurem Telefon-Anbieter. Die kostet zwar Geld, ihr könnt das Geld jedoch beim anrufenden Unternehmen zurückfordern, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr den Anrufen nicht ausdrücklich zugestimmt habt. Informiert euch vorher z.B. bei der Verbraucherzentrale oder bei der Bundesnetzagentur! das Formular |
| Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen Mintropstr. 27 40215 Düsseldorf Tel: 0211 38 09 0 Fax: 0211 38 09 216 E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de www.verbraucherzentrale-nrw.de |
| Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Paulinenstr. 47 70178 Stuttgart info@vz-bw.de www.vz-bawue.de Tel.: (07 11) 66 91 10 |
| Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Ludwigsstrasse 6 55116 Mainz info@vz-rlp.de www.verbraucherzentrale-rlp.de Pressemitteilung vom 9. November: „Kein Abschluss unter dieser Nummer“ Tel.: 06131 - 28 48 0 |
| Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn www.bundesnetzagentur.de Tel.: (02 28) 14-0 Fax: (02 28) 14-88 72 |
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